Corona-Schutzkonzept
Corona hat uns gelehrt, dass wir uns gegenseitig schützen müssen.
Zu diesem Zweck haben wir umfassende Schutzvorkehrungen getroffen.
Dieses Konzept wurde durch das Wirtschaftsamt Solothurn genehmigt.
Bei uns gilt seit dem 20. Dezember 2021 eine Corona Zertifikatspflicht (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht befreit. |
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Wir wollen dem Corona-Virus keine Chance geben, aber trotzdem Ihrem Geist und Körper im Rahmen der Hawaiianischen Überlieferungen die gewünschten Annehmlichkeiten zukommen zu lassen. |
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Vor dem Betreten der Massagepraxis verbleibt das das Schuhwerk vor der Türe. Die Massagepraxis wird nur mit nackten Füssen, oder mit Socken betreten. |
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Beim Betreten der Massagepraxis und während der Vorbesprechung tragen sowohl die Massierenden, als auch die Kunden eine Schutzmaske. Die Massierenden und die Kunden tragen die Maske über die gesamte Zeit, ausser beim Duschen. |
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Für die Kunden steht eine Duschgelegenheit zur Verfügung, welche sowohl auf Wunsch vor und Nach der Behandlung verwendet werden kann. Bademantel und Flops bringen die Kunden mit. Badetücher werden zur Verfügung gestellt. |
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Vor der Massage werden der Massagetisch, sowie weiteren Utensilien mit dem speziellen Flächen-Desinfektionsmittel durch uns desinfiziert. |
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Vor der Platzeinnahme auf dem Massagetisch müssen die Hände mit dem, von uns zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel desinfiziert werden. |
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Nach den Vorgaben des Bundesamtes für |
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Wir wünschen Ihnen einen angenehmen, |